HM 600W WECHSELRICHTER

Kleiner Wechselrichter mit hoher Leistung!
Der HM-600W von Hoymiles ist der perfekte Mikrowechselrichter für Ihr Balkonkraftwerk. Das kompakte Leichtgewicht (nur 3kg inklusive dem AC-Kabel) eignet sich für die Solarstromproduktion mit bis zu zwei Solarpanelen. Genauso wie bei allen anderen Mikrowechselrichtern von Hoymiles ist er für lange Betriebsstunden und breiter PV-Modulanwendung geeignet, da seine Inbetriebnahme sehr niedrig (nur 22V) und der DC-Eingangsbereich der Betriebsspannung (16-60V) extrem breit ist.
- 12 Jahre Garantie für Wechselrichter
- VDE zertifiziert
Lieferumfang
1x | Hoymiles-600W Mikrowechselrichter (Ohne WIFI) (HM-600) |
1x | Hoymiles AC-Anschluss– Buchse (HM-AC-B) |
1x | Hoymiles Verschlusskappe von AC-Buchse (HM-AC-VK) |
Komponenten im Detail
HM 600W Mikrowechselrichter (Ohne WIFI)
Bei einem 2-zu-1-Mikro-Wechselrichter kannst du zwei Solarmodule anschließen, wodurch du mehr Strom erzeugen und gleichzeitig deine Installation optimieren kannst. Mikro-Wechselrichter wandeln die Leistung deiner Solarmodule in nutzbaren Strom um. Einphasige Mikro-Wechselrichter werden in der Regel bei Wohngebäuden und in kleinen gewerblichen Umgebungen eingesetzt. Mit Hoymiles erhältst du eine problemlose, langlebige Leistung mit einfacher Installation, erstklassiger Qualität und niedrigen Ausfallraten.

Eigenschaften:
- Einfache Installation durch Plug & Play
- Externe Antenne für stärkere Kommunikation mit DTU
- Drahtlose Kommunikation mit den kostengünstigen Überwachungsinstrumenten DTU
- Dualer MPP-Tracker erhöht den Wirkungsgrad
- Hohe Zuverlässigkeit, IP67 (NEMA 6)-Gehäuse, 6000 V Stromstoßschutz
- Spitzenwirkungsgrad von 96,70 %;
- 12 Jahre Garantie für Wechselrichter
- VDE zertifiziert
- Minimierung der Auswirkungen von z.B. Verschattung, Staub oder Alterung durch MPPT
Hinweis:
Um eine WiFi-Verbindung einzurichten, ist es notwendig, ein separates DTU-Produkt zu kaufen, damit Sie den Hoymiles-Mikro-Wechselrichter kontinuierlich überwachen können.
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 240 to 405+ |
Einschaltspannung (V) | 22 |
MPPT-Spannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Maximale Eingangsspannung (V) | 60 |
Anzahl MPPTs | 2 |
Anzahl Eingänge je MPPT | 1 |
Ausgangsdaten (AC)
Nennausgangsleistung (VA) | 600W |
Nennausgangsstrom (A) | 2,61 |
Nennausgangsspannung (V) | 230/180-275 |
Nennausgangsspannungsbereich (V) | 50/45 – 55 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz) | 50/45 – 551 oder 60/55 – 651 |
Leistungsfaktor | > 0,99 standardmäßig 0,8 voreilend … 0,8 nacheilend |
Datenblätter
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.